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Tragisches
Ende Juni
überfluteten die Schreckensnachrichten das Land, nach dem auf tragische
Weise ein Kind ums Leben gekommen war. Im Eilverfahren wurden neue
Landesgesetze beschlossen die dann bundesweite Ausdehnung erfuhren .
Diese Beschlüsse führten zu einer
Spaltung der Fronten, so dass sich die Gerichte dieser teils sehr
brisanten Fragen annehmen mußten, um tierschutzrechtliche Fragen zu
erörtern, nachdem eine Vierzahl der betroffenen Hundehalter Klage
eingereicht hatte.
Am 27. Juni 2000
wurde in Wilhelmsburg bei Hamburg der sechsjährige türkische Junge
Volkan von einem bereits dreimal auffällig gewordenen Pitbull-Terrier
tödlich verletzt.
Diese tragische Tatsache wurde politisch
sofort aufgegriffen, binnen zwei Tagen waren die ersten Gesetzesentwürfe
erstellt, ohne die Hilfe von entsprechenden Fachleuten in Anspruch zu
nehmen
Mit dieser
Handlungsweise verdeutlichten die Politiker ihre Ohnmacht, fanden einen
Sündenbock und spalteten das Volk in zwei Teile!
Ein
Artikel von: A.Prof Dr. Irene Stur
Institut für
Tierzucht und Genetik Veterinärmedizinische Universität Wien

"Kampfhunde",
gibt´s die ?
Der tragische
Tod eines Hamburger Kindes, das durch einen Hund ums Leben gekommen ist,
hat eine Welle von Reaktionen hervorgerufen, die in ihren Konsequenzen
bis jetzt nicht absehbar sind. Der Tod dieses Kindes macht betroffen, so
wie es immer betroffen macht, wenn ein Kind zu Tode kommt, ob durch eine
schwere Erkrankung, durch einen Autounfall oder wie in diesem Fall,
durch einen Hund. Genauso betroffen macht aber die Tatsache, dass dieses
Kind nicht hätte sterben müssen, wenn bestehende Vorschriften
eingehalten worden wären. Denn der Hund, der das Kind getötet hat, war
den Behörden als gefährlicher Hund bekannt, der Besitzer des Hundes war
mehrfach vorbestraft und der Hund war mit Auflagen wie Leinen- und
Beißkorbzwang belegt worden. Nur hatte sich der Besitzer nicht darum
gekümmert und auch die Behörden haben die Durchführung der Auflagen
nicht kontrolliert.
Als Reaktion auf
diesen Vorfall werden nun im "Schnellschverfahren" neue Gesetze und
Verordnungen diskutiert bzw. erlassen, die alle die gleichen Schwächen
aufweisen.
- Sie beruhen
nicht auf sachlich-wissenschaftlichen Grundlagen und
- Sie sind
von ihrer praktischen Durchführbarkeit zu wenig durchdacht.
Im Rahmen der
Diskussionen taucht auch immer wieder der Begriff "Kampfhund" auf, unter
dem je nach Land bzw. Bundesland verschiedene Rassen subsummiert werden.
Auch wenn der
Begriff "Kampfhund" medial gesehen sehr anschaulich und dazu angetan
ist, die Ängste der Bevölkerung zu schüren, so ist er doch sachlich
nicht richtig. Denn den "Kampfhund" als biologische Einheit gibt es
nicht. Im historischen Sinn waren Kampfhunde Hunde, die in der Antike
mit in den Kampf genommen wurden. Sie sollten in erster Linie groß sein,
um dem Gegner Furcht einzuflößen. Daneben sollten sie eine möglichst
hohe Reizschwelle haben, um im Kampfgetümmel nicht kopflos das Weite zu
suchen. In jüngerer Zeit gibt es eine Gruppe von Hunden, die gezielt für
Hundekämpfe gezüchtet wurden. Diese Hunde sollten eine hohe
Aggressivität haben, die aber ausschließlich auf Artgenossen gerichtet
sein sollte. Hundekämpfe sind seit langer Zeit verboten,
nichtsdestoweniger existiert eine Untergrundszene, in der Hundekämpfe
stattfinden. Für diese Kämpfe werden Hunde entweder gezielt gezüchtet
oder abgerichtet, verwendbar sind dafür grundsätzlich Hunde
verschiedenster Rassen oder Mischlinge.
Den "Kampfhund"
im Sinne des Wortes gibt es also ausschließlich in einer kleinen
kriminellen Szene und ganz sicher nicht in den Wohnzimmern oder Gärten
der durchschnittlichen Hundehalter.
Was es
allerdings sehr wohl gibt, das ist der gefährliche Hund. Und den
gefährlichen Hund gibt es quer durch alle Rassen und durch alle
Gesellschaftsschichten.
Der Anteil
gefährlicher Hunde an der Gesamthundepopulation ist allerdings
verschwindend klein. Weit mehr als 99% aller Hunde werden niemals in
ihrem Leben auffällig.
Der Gesetzgeber
steht nun dennoch vor dem zugegebenermaßen schwierigen Problem, dem
berechtigten Wunsch der Bürger nach Schutz vor gefährlichen Hunden zu
entsprechen. Und damit stellt sich in erster Linie einmal ein
Definitionsproblem.
Die anscheinend
einfachste Lösung ist die Definition bestimmter Hunderassen als
besonders gefährlich, sozusagen die Erstellung einer "roten Liste" und
die Verhängung von Auflagen für diese Hunde, die von Leinen- und
Beißkorbzwang über Halte- und Zuchtverbot bis zu Wegnahme und Euthanasie
der Hunde gehen kann.
Ganz abgesehen
davon, dass in einem Rechtsstaat die Wegnahme und Euthanasie eines
Hundes gegen den Willen des Eigentümers und ohne vernünftigen Grund
rechtswidrig ist, und ein absoluter Leinenzwang auch aus einem primär
ungefährlichen Hund einen gefährlichen machen kann, ist die Definition
der Gefährlichkeit allein aufgrund der Rassezugehörigkeit sachlicher
Unsinn
Was also macht
einen Hund gefährlich?
Da wäre zunächst
die Sache mit der Aggression. Aggression ist ein Merkmal, das in der Art
Hund recht fest verankert ist, da es bei der Evolution und Domestikation
des Hundes eine ganz wichtige Rolle gespielt hat. Bei den Stammvätern
der Hunde, den Wölfen, verpaaren sich nur die ranghöchsten Tiere
miteinander und die Rangordnung wird auf aggressive Art und Weise
ausgehandelt. Damit kamen immer nur die Tiere zur Fortpflanzung, die die
Rangordnungsauseinandersetzung erfolgreich bestanden haben. In der
Domestikation hat sich diese Selektion auf Aggressivität fortgesetzt,
denn bei fast jeder Verwendung des Hundes im Dienste des Menschen
spielte Aggression eine mehr oder weniger große Rolle. Ob es die
Verwendung als Wächter von Haus- und Hof (territoriale Aggression), der
Einsatz als Jagdhund (Beuteaggression, Verteidigungsaggression) oder die
Verwendung als Hütehund (Dominanzaggression, territoriale Aggression)
war, die Tiere mit den ausgeprägtesten Aggressionsmerkmalen wurden zur
Weiterzucht verwendet. Dabei war aber die züchterisch begünstigte
Aggression so gut wie niemals gegen den Menschen gerichtet.
Aggression
alleine macht einen Hund aber noch nicht gefährlich. Nur wenn diese
Aggression durch bestimmte Reize auch ausgelöst wird, wird der Hund
gefährlich. Und dafür ist unter anderem auch die Reizschwelle des Hundes
verantwortlich. Je höher die Reizschwelle eines Hundes ist, desto
geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß seine Aggression ausgelöst
wird. Wirklich gefährlich ist also ein Hund, wenn er ein hohes
Aggressionspotential bei gleichzeitig niedriger
Reizschwelle hat. Sowohl Aggression als auch Reizschwelle eines Hundes
sind zwar grundsätzlich genetisch verankert, werden aber durch Umwelt-
und Haltungsbedingungen verändert. So sinkt z.B. die Reizschwelle eines
Hundes, wenn er niemals oder zu wenig Gelegenheit hat, sich frei zu
bewegen. Ein ständiger Leinenzwang als Maßnahme zur Prävention vor
Hundebissen ist somit als äußerst problematisch anzusehen, da durch den
damit verbundenen Mangel an Bewegung die Reizschwelle des Hundes sinkt
und er damit de facto gefährlicher wird
Eine weitere
ganz wichtige Gefahrenursache ist der Halter des Hundes. Und da gibt es
vor allem zwei Typen von gefährlichen Besitzern
Da wäre einmal
der Mensch, der mit seinem Hund in einem unklaren Rangverhältnis lebt,
der es also nicht geschafft hat, dem Hund klar zu machen, dass der Hund
immer der rangniedrigste im Rudel ist. Dieser Hundehalter hat seinen
Hund somit nicht unter Kontrolle und damit ist der Hund potentiell
gefährlich.
Hundebesitzer
Das zweite ist
der Hundebesitzer, der Freude daran hat, einen gefährlichen Hund zu
besitzen und sogar noch Maßnahmen trifft, um den Hund gefährlicher zu
machen.
Ein weiterer
wichtiger Punkt ist die Unfallsituation. Da es beim Hund verschiedene
Aggressionsformen gibt, gibt es auch unterschiedliche Situationen, die
diese Aggression auslösen. So gibt es unter Beachtung der verschiedenen
Aggressionsformen sehr typische Unfallsituationen:
- Opfer
betritt Territorium des Hundes (Territorialverteidigung)
- Opfer läuft
vor dem Hund davon (Beutefang)
- Opfer fährt
mit dem Fahrrad am Hund vorbei (Beutefang)
- Opfer
unterschreitet die kritische Distanz des Hundes - Hund fühlt sich
bedroht (Verteidigung)
- Opfer fügt
dem Hund Schmerzen zu (Verteidigung)
- Opfer nimmt
dem Hund sein Futter weg (Dominanzverhalten)
- Opfer
verdrängt den Hund von einem Vorzugsplatz z.B. Sofa oder Bett
(Dominanzverhalten)
Vermeidung
solcher typischer Unfallsituationen stellt somit eine sehr wirksame
Schutz- und Präventivmaßnahme vor Hundebissen dar.
Woran erkennt
man aber nun einen gefährlichen Hund ?
Grundsätzlich
einmal daran, dass er bereits einmal oder mehrfach durch aggressives
Verhalten aufgefallen ist. Hunde sind, wenn sie gefährlich sind,
Wiederholungstäter. Eine sehr wirksame Präventionsmaßnahme ist somit die
Definition von auffällig gewordenen Hunden als gefährlich und die
Belegung dieser Hunde und ihrer Besitzer mit entsprechenden Auflagen.
Damit könnte bereits ein sehr großer Teil von Verletzungen durch Hunde
vermieden werden.
Oft wird auch
der große Hund als besonders gefährlich angesehen. Das ist aber auch nur
bedingt richtig. Es ist zwar klar, dass ein großer Hund, wenn er beißt,
mehr Schaden anrichten kann als ein kleiner. Einen Hund grundsätzlich
als besonders gefährlich anzusehen, nur weil er eine bestimmte Größe
überschreitet, ist aber ebenso wenig sinnvoll wie die Gefährlichkeit auf
der Basis der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse zu definieren.
Was kann man
noch tun?
Es gibt einige
Maßnahmen, die getroffen werden können, um das Risiko von Verletzungen
durch Hunde zu mindern. Dazu sind aber nicht nur die Gesetzgeber
gefragt, sondern in erster Linie jeder einzelne Hundebesitzer.
Kennzeichnung
aller Hunde:
Durchgehende
Kennzeichnung aller Hunde, im Idealfall durch Mikrochip. Damit ist die
Registrierung und Überwachung auffällig gewordener Hunde erleichtert.
Ein weiterer Vorteil, den eine lückenlose Kennzeichnung bringt, ist,
dass Hunde nicht mehr einfach ausgesetzt werden und verlorengegangene
Hunde ihren Besitzern wieder zurückgebracht werden können. Die
technologischen Voraussetzungen dafür sind gegeben, so bietet z.B. der
Verband Österreichischer Kleintiermediziner eine internationale
Datenbank, die rund um die Uhr über das Internet abrufbar ist
Sachkundenachweis für Hundehalter:
Hunde sind sehr
komplexe lebendige Geschöpfe, der richtige Umgang mit ihnen, der
letztlich auch eine Voraussetzung für eine risikoarme Haltung ist,
erfordert eine gewisse Sachkompetenz. Nichtsdestoweniger werden Hunde
oft aus einer momentanen Laune heraus gekauft, ohne daß man sich vorher
ausreichend informiert. Information vor dem Hundekauf durch Tierärzte
und Rassezuchtverbände, allenfalls vorgeschriebene Schulungen für
Besitzer von auffällig gewordenen Hunden, unter Umständen sogar eine
grundsätzliche Pflicht für einen Sachkundenachweis für Hundehalter
könnten ebenfalls helfen, das Risiko zu mindern.
Gesundheits-
und Wesenstest für Zuchthunde:
Aggressives
Verhalten kann sehr vielschichtige Ursachen haben. Ein nicht zu
unterschätzender Prozentsatz von Verhaltensstörungen hat organische
Ursachen, das heißt, verschiedene Erkrankungen können auch zu
Verhaltensstörungen führen. Verhaltensstörungen haben zudem fast immer,
wie viele Gesundheitsstörungen auch, eine genetische Grundlage, so daß
die Zucht mit verhaltensauffälligen und/oder kranken Hunden in jedem
Fall zu vermeiden ist. ist eine tierärztliche Initiative, die
Zuchtverbänden und Züchtern rassespezifische, standardisierte
Untersuchungen anbietet, wobei Welpen, die aus untersuchten und gesunden
Elterntieren stammen und selber untersucht und gesund befundet worden
sind, mit einem tierärztlichen Gütesiegel, dem ERVIP (Erb-Vital-Pass)
ausgezeichnet werden.
Und nicht
zuletzt kann jeder einzelne verantwortungsbewusste Hundebesitzer dazu
beitragen, daß die Angst der Bevölkerung vor Hunden gemindert wird. Es
sollte doch nicht passieren, daß die 20000 Jahre alte Gemeinschaft
zwischen Mensch und Hund durch einige wenige verantwortungslose
Hundebesitzer in ihren Grundfesten erschüttert und in Frage gestellt
wird.
Zumal diese
Gemeinschaft ja auch unendlich viele positive Aspekte hat.
A.Prof. Dr.
Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik der VUW
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