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Zusage der EU für 2011
Die Regierung hat der EU für schmerzlose Opferschlachtung den Dezember 2011 als
Stichtag genannt.
Der Minister für Landwirtschaft und Dorfangelegenheiten, Mehdi Eker, in seiner
Erklärung, “ab Dezember 2011 wird, beginnend in den Schlachthöfen, überall die
schmerzlose Schlachtung der Tiere eingeführt. Die Vorbereitungen der sekundären
Gesetzgebung und der Verwaltungsvorschriften dauern noch an.” Ebenfalls hatte
das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten in einer Erklärung, “es bestehen aus
religiöser Sicht keine Bedenken gegen die Anerkennung der Tiere als Opfergabe,
die vor der Schlachtung durch Elektroschock betäubt werden,” die schmerzlose
Schlachtung der Tiere unterstützt.
Der Minister für Landwirtschaft und Dorfangelegenheiten, Mehdi Eker, hat aus
Anlass des bevorstehenden Opferfestes den entflammten Streitstoff, der die
Grundlage der schmerzlosen Schlachtung der Opfertiere bildet, den Dezember 2011
als Stichtag genannt. Eker gab neben den Angaben zur Vorbereitung des Gesetzes
zum Wohle der Tiere und zur ordnungsgemäßen Einführung der schmerzlosen
Schlachtung der Tiere anhand von Elektroschock bis zum Dezember 2011 folgende
Erklärung ab:
“Anlässlich der Verhandlungen mit der EU war neben der Bearbeitung des
Tagesordnungspunktes Ernährung, auch das Thema über die schmerzlose Schlachtung
der Tiere anhand von Elektroschocks Gegenstand der Unterredung. Die schmerzlose
Schlachtung wird ab Dezember 2011 beginnend in den Schlachthöfen überall
eingeführt. Die Vorbereitungen der sekundären Gesetzgebung und der
Verwaltungsvorschriften dauern noch an. Das Präsidium für Religiöse
Angelegenheiten hatte in einer Erklärung angekündigt, dass “es aus religiöser
Sicht keine Bedenken gegen die Anerkennung der Tiere als Opfergabe, die aufgrund
der Vermeidung von Qualen für das Tier, vor der Schlachtung durch Elektroschock
betäubt werden.”
Das Quälen wird verboten.
Der § 9 des Gesetzes für Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Nahrung und
Futter, der sich mit dem Wohl der Tiere befasst, beinhaltet zur Vermeidung von
“Schmerz und Qualen” für die Tiere in der neuen Fassung folgende Regelungen:
Schlachtung der Tiere oder deren Tötung wegen Untersuchung aufgrund einer
Erkrankung werden ohne unnötige Aufregung, Schmerz und Leiden der Tiere durch
Anwendung von erforderlichen Geräten zügig durchgeführt.
Besitzer der Tiere oder Personen, die für deren Unterhaltung, Unterkunft,
Betreuung, Ernährung, Gesundheit zuständig sind, werden verpflichtet, dafür
Sorge zu tragen, dass sie nicht an Schmerz und Qualen leiden.
Tierkämpfe werden auch verboten.
Es wird verboten, Dopingmaßnahmen anzuwenden, um die Erträge der Tiere zu
steigern oder bei deren Ausbildung, Maßnahmen, die mit Schmerzen und Qualen
verbunden sind, anzuwenden. Tierkämpfe werden verboten.
Räumlichkeiten zum Zwecke der Unterbringung und zum Transport der Tiere müssen
eine bestimmte Größe vorweisen. Es wird ihnen dadurch ermöglicht sich frei zu
bewegen. Die Hygieneregeln werden eingehalten.
Quelle:
http://hurarsiv.hurriyet.com.tr/goster/ShowNew.aspx?id=16178008
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