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Opferschlachtung

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Zusage der EU für 2011


Die Regierung hat der EU für schmerzlose Opferschlachtung den Dezember 2011 als Stichtag genannt.

Der Minister für Landwirtschaft und Dorfangelegenheiten, Mehdi Eker, in seiner Erklärung, “ab Dezember 2011 wird, beginnend in den Schlachthöfen, überall die schmerzlose Schlachtung der Tiere eingeführt. Die Vorbereitungen der sekundären Gesetzgebung und der Verwaltungsvorschriften dauern noch an.” Ebenfalls hatte das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten in einer Erklärung, “es bestehen aus religiöser Sicht keine Bedenken gegen die Anerkennung der Tiere als Opfergabe, die vor der Schlachtung durch Elektroschock betäubt werden,” die schmerzlose Schlachtung der Tiere unterstützt.

Der Minister für Landwirtschaft und Dorfangelegenheiten, Mehdi Eker, hat aus Anlass des bevorstehenden Opferfestes den entflammten Streitstoff, der die Grundlage der schmerzlosen Schlachtung der Opfertiere bildet, den Dezember 2011 als Stichtag genannt. Eker gab neben den Angaben zur Vorbereitung des Gesetzes zum Wohle der Tiere und zur ordnungsgemäßen Einführung der schmerzlosen Schlachtung der Tiere anhand von Elektroschock bis zum Dezember 2011 folgende Erklärung ab:

“Anlässlich der Verhandlungen mit der EU war neben der Bearbeitung des Tagesordnungspunktes Ernährung, auch das Thema über die schmerzlose Schlachtung der Tiere anhand von Elektroschocks Gegenstand der Unterredung. Die schmerzlose Schlachtung wird ab Dezember 2011 beginnend in den Schlachthöfen überall eingeführt. Die Vorbereitungen der sekundären Gesetzgebung und der Verwaltungsvorschriften dauern noch an. Das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten hatte in einer Erklärung angekündigt, dass “es aus religiöser Sicht keine Bedenken gegen die Anerkennung der Tiere als Opfergabe, die aufgrund der Vermeidung von Qualen für das Tier, vor der Schlachtung durch Elektroschock betäubt werden.”

Das Quälen wird verboten.

Der § 9 des Gesetzes für Veterinärdienste, Pflanzengesundheit, Nahrung und Futter, der sich mit dem Wohl der Tiere befasst, beinhaltet zur Vermeidung von “Schmerz und Qualen” für die Tiere in der neuen Fassung folgende Regelungen:

Schlachtung der Tiere oder deren Tötung wegen Untersuchung aufgrund einer Erkrankung werden ohne unnötige Aufregung, Schmerz und Leiden der Tiere durch Anwendung von erforderlichen Geräten zügig durchgeführt.

Besitzer der Tiere oder Personen, die für deren Unterhaltung, Unterkunft, Betreuung, Ernährung, Gesundheit zuständig sind, werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht an Schmerz und Qualen leiden.
Tierkämpfe werden auch verboten.

Es wird verboten, Dopingmaßnahmen anzuwenden, um die Erträge der Tiere zu steigern oder bei deren Ausbildung, Maßnahmen, die mit Schmerzen und Qualen verbunden sind, anzuwenden. Tierkämpfe werden verboten.

Räumlichkeiten zum Zwecke der Unterbringung und zum Transport der Tiere müssen eine bestimmte Größe vorweisen. Es wird ihnen dadurch ermöglicht sich frei zu bewegen. Die Hygieneregeln werden eingehalten.


Quelle: http://hurarsiv.hurriyet.com.tr/goster/ShowNew.aspx?id=16178008

Impressum

Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,  wie sie ihre Tiere behandelt. Mahatma Ghandi

Aktualisiert am
07.02.2012
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Feb 04 - Feb 12