Landratsamt muss Rottweiler und Schäferhunde gleich
behandeln
15.11.2010, 16:16 Uhr | DAPD
München (dapd-bay). Entweder alle an die Leine oder keiner:
Wenn eine
Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf
sie für
Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang
anordnen. Das geht
aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse
sei eine
unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem
Wesenstest und
anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen.
Im konkreten Fall hatten die Halter des Rottweilers "Flo"
gegen den von
einer Verwaltungsgemeinschaft verhängten Leinenzwang
geklagt. Ein Gutachter
hatte seine Haltung als unbedenklich eingestuft. Dennoch
wurde der
Leinenzwang angeordnet und dabei unter anderem mit der
enormen Beißkraft von
Rottweilern argumentiert. Diesen Beschluss hob der
Verwaltungsgerichtshof
nun auf.
Grundsätzlich steht das Gericht einem Leinenzwang für große
und kräftige
Hunde durchaus positiv gegenüber, wie aus dem Urteil
hervorgeht. In der
Regel bestehe eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben
Dritter", wenn große
kräftige Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen frei
umherliefen.
Angesichts der möglichen "gravierenden Folgen", reiche
bereits eine geringe
Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls aus, um damit Anordnungen
wie den
Leinenzwang zu rechtfertigen. Nur dürften dabei eben nicht
alleine auf Grund
der Rasse Unterschiede gemacht werden.
(Aktenzeichen 10 BV 06.3053)
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-gleich-behandeln/id_43444592/index