Bürgerschaft beschließt Gesetzesänderung - 16.12.2009
Beweislast nun bei Hundehaltern
Von Wigbert Gerling
Bremen. Die Beweislast wird umgekehrt: Wenn nach
behördlicher Prüfung der
Verdacht bleibt, dass es sich bei einem Tier um eine
Kampfhund-Kreuzung
handelt, muss künftig der Halter nachweisen, dass dies nicht
zutreffend ist.
Eine Gesetzesänderung mit diesem Kern hat gestern die
Bürgerschaft
beschlossen.
Kampfhunde müssen nach Bremischem Gesetz einen Maulkorb
tragen.
Nicht die Ordnungsbehörde muss beweisen, dass es um einen
Kampfhund-Mischling geht, sondern der Halter ist
verpflichtet, das Gegenteil
zu belegen, wenn es entsprechende Anhaltspunkte gibt - ob
Körpergröße,
Beißkraft oder auch Gewicht. Ein entsprechender Passus wurde
mit dem
Parlamentsbeschluss von gestern in das 'Gesetz über das
Halten von Hunden'
eingefügt.
Zur Begründung heißt es in dem Änderungsantrag, dass es
sich in der Praxis
'regelmäßig als schwierig erweist', Kreuzungen von
Kampfhunden zu bestimmen.
Das gelte auch, wenn es bei den Tieren körperliche
Anhaltspunkte gebe, die
mit großer Sicherheit den Schluss zuließen, dass es sich um
eine solche
Kreuzung handelt.
Zitat aus der Vorlage gestern für die Bremische
Bürgerschaft: 'Aktuell
besteht die Situation, dass Kampfhundkreuzungen gezüchtet
und zum Verkauf
angeboten werden'. Um das geltende Zucht- und Handelsverbot
zu umgehen,
würden die Tiere in offiziellen Dokumenten von ihren
Züchtern und
Eigentümern allerdings als Kreuzungen von Hunderassen
deklariert, die nicht
verboten seien.
Die Änderung mit der Umkehr der Beweislast fließt in das
neue 'Gesetz über
das Halten von Hunden' ein. Es löst das bisherige Regelwerk
ab, das bis
Jahresende 2009 befristet worden war.
Die FDP-Fraktion hatte für den Landtag einen eigenen
Antrag vorbereitet, der
allerdings keine Mehrheit im Hohen Haus fand. Die Liberalen
verwiesen auf
eine Untersuchung, wonach sich 'die meisten Vorfälle mit
Hunden ereignen,
die nicht zu den sogenannten Kampfhundrassen zählen'.
Demnach sollte das
Halten dieser Tiere nicht grundsätzlich verboten werden.
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/82546/Beweislast+nun+bei+Hundehalt
ern.html