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Mit herzlichen Grüßen
Hannelore Barke
 
 
 
----- Original Message -----
Sent: Monday, July 20, 2009 10:47 PM
Subject: Bei Tierquälerei Beweissicherung durch Polizei vornehmen lassen

 
Zur Info, Kenntnisnahme + Weiterverbreitung - enorm wichtig !!
 
=^..^=   Mit freundlichen Grüssen   =^..^=
Gaby Classen
Katzenschutzbund Mönchengladbach e.V.
Königstrasse 20
D-41379 Brüggen
Tel.: 02157 / 90 96 90
Fax: 02157 / 12 55 42
 
 
-------Originalmeldung-------
 
Datum: 20.07.2009 22:36:40
Betreff: AGfaN e.V. rät - Bei Tierquälerei Beweissicherung durch Polizei vornehmen lassen
 
 

AGfaN e.V. rät - Bei Tierquälerei Beweissicherung durch Polizei vornehmen lassen

 

 

Vereine & Verbände

 

 

Pressemitteilung von: Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband http://www.openpr.de/images/smallbull.gif

 

 

Diesem hungernden Lamm konnte die von Tierschützern zur Beweissicherung gerufene Polizei nicht mehr helfen, aber durch sie erhöhte sich der Druck auf das Veterinäramt, das schließlich doch noch seiner Garantenpflicht nachkam. © H. Tilgner

 

 

Diesem hungernden Lamm konnte die von Tierschützern zur Beweissicherung gerufene Polizei nicht mehr helfen, aber durch sie erhöhte sich der Druck auf das Veterinäramt, das schließlich doch noch seiner Garantenpflicht nachkam. © H. Tilgner

 

 

http://www.openpr.de/images/lupe.gifDieses Bild im Großformat speichern

 

 

(openPR) - Tierschützer sollten, wenn das zuständige Veterinäramt nicht direkt erreicht werden kann, notfalls die Polizei auch über die Notrufnummer 110 alarmieren, damit diese den Tatbestand unverzüglich protokollieren und fotografisch dokumentieren kann. Ist die Polizei erst einmal Vorort, kann auch gleich Anzeige erstattet werden. Selbstverständlich sollte darauf bestanden werden, dass der diensthabende Amtstierarzt unverzüglich über die Einsatzleitzentrale informiert und hinzugezogen wird.

Im Fall der Tierquälerei durch verbotenes Federrupfen bei Gänsen auf dem Moorhof Schwerk in Tostedt-Königsmoor südlich von Hamburg, sei an die Möglichkeit, einen Streifenwagen anzufordern, wohl leider nicht gedacht worden, bedauert der Tierschutzfachverband „Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN). Die daraus entstandene Verstimmung zwischen der Tierschutzorganisation und dem Veterinäramt in Winsen hätte durch das empfohlene Vorgehen durchaus vermieden werden können.

Probleme ergäben sich allerdings manchmal auch dadurch, dass Amtsveterinäre ihrer gesetzlichen Garantenpflicht nicht oder nur sehr unwillig nachkämen. Dies erlebten Aktive der AGfaN in der Vergangenheit wiederholt in mehreren Bundesländern im Zusammenhang mit Schafen, die z. B. im Winter bei Minustemperaturen ohne Schutz und Beaufsichtigung zum Lammen auf den Weiden gelassen wurden oder im Hochsommer bei Bruthitze weder Schattenplätze aufsuchen konnten noch Wasser zum Trinken erhielten. „Die Einschaltung der Polizei und gegebenenfalls nachfolgend auch der Vorsitzenden der Tierschutzbeiräte der Länder erhöhen in der Regel den Druck auf die Amtsveterinäre dermaßen, dass sie schließlich die dienstlich gebotene Einsatzbereitschaft an den Tag legen“, erläutert der Vorsitzende der AGfaN, Eckard Wendt.

 

 

 

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Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband Hamburg (AGfaN)
Geschäftsstelle:
Eckard Wendt, Vorsitzender
Auf der Geest 4
21435 Stelle
Tel./Fax: 04174-5181
E-Mail:
Homepage: www.tierschutz-landwirtschaft.de
Sonderportal zur Haltung von Legehennen und zum Eier-Code:
www.eier-deklaration.de

Die "Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung" e.V. (AGfaN) ist ein Tierschutzfachverband, der sich schwerpunktmäßig mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung befasst. Sie lehnt die Nutztierhaltung nicht prinzipiell ab. Sie wendet sich aber entschieden gegen die praxisübliche Ausbeutung dieser leidensfähigen Mitgeschöpfe, die fast immer eng zusammengepfercht und bei Dämmerlicht vegetieren müssen. Das Anpassen der Tiere an die tierfeindlichen Lebensbedingungen durch Schnabelkürzen bei Puten, Moschus(Flug-)enten und Legehennen und das Kürzen der Schwänze bei Ferkeln sowie das Enthornen der Rinder wird abgelehnt.

 

 

http://www.openpr.de/news/325707/AGfaN-e-V-raet-Bei-Tierquaelerei-Beweissicherung-durch-Polizei-vornehmen-lassen.html

 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,  wie sie ihre Tiere behandelt. Mahatma Ghandi

Aktualisiert am
13.02.2011
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Feb 04 - Feb 11