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7 Monate Gefängnis für Tierquäler

 

Ein 37-jähriger Klempner musste sich unlängst in Berlin vor Gericht verantworten. Er hatte zugegeben, die Katze seiner Freundin aus seiner Wohnung im 5. Stock geworfen zu haben, nachdem er sie zuerst durch die Wohnung gejagt und getreten hatte. Vor Gericht schien ihn seine Tat nicht zu belasten, wie der Tagesspiegel bemerkt. Das Urteil dürfte ihn aber fassungslos gemacht haben: 7 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung. Tierquälerei oder die Tötung von Tieren wird – wenn überhaupt - in der Regel in Deutschland sehr milde geahndet. Eine Geldstrafe oder Bewährung ist das übliche Strafmaß. Obwohl das Gesetz den Richtern genügend Freiraum für richtungweisende Urteile lassen würde. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldbuße bestraft, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Richterin Monika Pelcz am Amtsgericht Tiergarten (Berlin) sah die Tat des 37-jährigen Mannes von besonderer Rohheit geprägt, so der Tagesspiegel, und ließ mildernde Umstände nicht gelten. “Ein Urteil, dass wohl nicht nur von Tierschützern voll und ganz unterstützt werden wird.”, bewertet man bei TASSO, dem größten europäischen Haustierzentralregister in Hattersheim, dieses Urteil. “Bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern die Gerichte in Zukunft den Spielraum, den ihnen das Gesetz lässt, auch ausschöpfen.”, so Andrea Thümmel, Pressesprecherin bei TASSO. Die Verteidigung ist inzwischen in Berufung gegangen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen,  wie sie ihre Tiere behandelt. Mahatma Ghandi

Aktualisiert am
12.02.2009
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Feb 04 - Feb 09